Betriebliche Gesundheitsförderung – Definition, Prozess und Beteiligte

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat viele Facetten und Beteiligte. Im Kern geht es darum, in Betrieben Strukturen aufzubauen und zu fördern, die der Mitarbeitergesundheit dienen. Das heißt, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und die Ressourcen und Gesundheitskompetenz von Mitarbeitenden zu stärken.

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Das Bild zeigt eine Bürosituation mit mehreren Menschen an einem Konferenztisch und an einem Flipchart.

Rechtlicher Rahmen

Als BGF-Koordinierungsstelle ist es unser Auftrag, Sie in Ihrer Betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen. Gesetzlich geregelt ist das in § 20b Abs. 3 SGB V. Dazu haben sich die gesetzlichen Krankenversicherungen kassenartübergreifend in einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen.

Im Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist festgelegt, was BGF ist, wie ein BGF-Prozess abläuft und welche Qualitätsstandards eingehalten werden müssen, z. B. die Beteiligung der Beschäftigten. Darüber hinaus regelt der Leitfaden, welche Gesundheitsmaßnahmen durch die Krankenkassen gefördert werden können – und welche nicht.

Der BGF-Prozess

Was vorab wichtig ist

Ein erfolgreicher BGF-Prozess fußt auf klaren Zuständigkeiten und Zielen. Sorgen Sie deshalb als erstes für die nötigen Strukturen, indem Sie z. B. ein Steuerungsgremium einsetzen oder in einem Kleinbetrieb eine einzelne Person beauftragen. Klären Sie zudem, welche Ziele Sie mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung erreichen wollen, welche finanziellen und personellen Ressourcen Sie einbringen können und welche Gesundheitsmaßnahmen es bei Ihnen schon gibt. Ist das erledigt, kann es losgehen.

In vier Schritten zum gesunden Unternehmen

Aufbau und Umsetzung einer Betrieblichen Gesundheitsförderung durchläuft in der Regel vier Phasen. In diesem Prozess begleiten wir Sie gern, bringen unsere Expertise ein und gehen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Analyse

Schauen Sie zu Beginn darauf, wo Ihr Unternehmen in Sachen Gesundheit steht. Wo sollten bzw. wo wollen Sie besser werden? Was läuft gut, was läuft weniger gut? Hierfür stehen Ihnen eine Reihe hilfreicher Instrumente zur Verfügung wie Mitarbeiterbefragungen, Gefährdungsbeurteilungen, Workshops, Arbeitsplatzanalysen, anonyme Fallauswertungen aus dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder die Erhebung wichtiger Kennzahlen, z. B. der Fehltage oder Fluktuationsrate. Beziehen Sie schon hier die Beschäftigten eng mit ein, denn diese wissen oft sehr genau, wo es im Betrieb hakt.

Planung

Jetzt werden die Analyseergebnisse ausgewertet und anschließend die notwendigen Maßnahmen festgelegt. Halten Sie diese in einem Plan fest, sortieren Sie sie nach Dringlichkeit und Ressourcen und benennen Sie die Verantwortlichen und Fristen. Beteiligen Sie bei der Auswahl der Maßnahmen Ihre Mitarbeitenden, z. B. in einem Gesundheitszirkel, sowie Ihre betrieblichen Expertinnen und Experten wie den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebs/-Personalrat.

So sichern Sie sich die Akzeptanz aller Beteiligten für die spätere Umsetzung. Wichtig ist: Denken Sie Gesundheit ganzheitlich! Verbinden Sie die Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen im Betrieb mit der Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten der Beschäftigten.

Umsetzung

Sie sind nun beim Kernstück angelangt, der Umsetzung der Maßnahmen. Beginnen Sie am besten mit kleinen, erfolgversprechenden Aktionen, die sich kurzfristig umsetzen lassen. Das fördert die Motivation. Informieren Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig zum Stand der Umsetzung. Die zuvor benannten Verantwortlichen haben ein Auge darauf, dass die geplanten Maßnahmen auch durchgeführt werden. Das stellt sicher, dass die Zeitpläne eingehalten werden und das Thema Gesundheitsförderung im Tagesgeschäft nicht untergeht.

Evaluation

Nach Abschluss Ihrer Maßnahmen überprüfen Sie den Erfolg. Wurden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt? Und sind die erwünschten Effekte eingetreten? Ein Vergleich mit der Situation zu Beginn zeigt, ob Sie auf dem richtigen Weg sind und wo Sie unter Umständen nachsteuern sollten.

Wie geht es danach weiter?

Betriebliche Gesundheitsförderung als fortlaufender Prozess

Die Evaluation zeigt Ihnen, wo Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden noch weiter verbessern können. Der Weg dahin kann ganz unterschiedlich sein und Sie entweder zurück zur Analyse, zur Planung oder zur Umsetzung führen. Wichtig ist deshalb, dass Sie bei all diesen Schritten am Ende eine Evaluation mitdenken. Nur diese hilft Ihnen, den eingeschlagenen Weg zu bewerten. Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender Prozess, den Sie – einmal angefangen – immer weiter ausbauen und optimieren können. Die Krankenkassen beraten und begleiten Sie hierbei.

Was auch immer Sie tun: Reden Sie darüber. So können Sie Erfolge kommunizieren und Beschäftigte an den Stellen mitnehmen, wo noch Handlungsbedarf besteht.

BGF als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Oft werden die Begriffe vermengt, richtig ist aber: Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu verstehen. BGM bildet das übergreifende Dach für verschiedene Säulen der Gesundheit im Unternehmen. BGF stellt eine dieser Säulen dar und ist für Arbeitgeber und Beschäftigte freiwillig. Hinzu kommen der gesetzliche Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für Mitarbeitende nach längerer Krankheit – beides Pflichtleistungen für Arbeitgeber – sowie die medizinischen Leistungen zur Prävention durch die gesetzliche Rentenversicherung.

Selbstverständlich hat die Betriebliche Gesundheitsförderung Schnittmengen mit den anderen Säulen. Es ist Aufgabe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, diese sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

Arbeitsschutz – Sicherheit und Gesundheit

Die Gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben gemäß § 14 Abs. 1 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Sie beraten z.B. zur Gefährdungsbeurteilung, zu Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, unterstützen bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, qualifizieren insbesondere betriebliche Akteure für Sicherheit und Gesundheit und überwachen die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.

Zur Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, sind nicht mehr nur die Sozialversicherungsträger, sondern auch die Arbeitgeber aufgefordert, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Arbeitgebenden sind hierzu verpflichtet (§ 167 SGB IX). Dabei werden sie durch die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger unterstützt. Für Beschäftigte ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement freiwillig.

Zur Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Medizinische Leistungen zur Prävention

Die Gesetzlichen Rentenversicherungsträger erbringen gemäß § 14 Abs. 1 SGB VI medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, welche die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Mit den Leistungen sollen Informationen und Kompetenzen zu den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung vermittelt sowie die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und der Entstehung und/oder der Verschlimmerung von Krankheiten vermittelt werden. Es handelt sich um verhaltenspräventive Leistungen, die der/dem einzelnen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, um die Erwerbsfähigkeit mittel- bis langfristig zu sichern.

Zur Website RV-Fit der Deutschen Rentenversicherung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Krankenkassen fördern auf Grundlage von § 20b SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (Betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger sowie mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen.

Zur Website des GKV-Spitzenverbands

Partner für Gesundheit im Unternehmen

Gesundheit am Arbeitsplatz gelingt am besten, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Deshalb gilt: Von Anfang an sollte die Unternehmensleitung im Boot sein, denn sie muss die Vorhaben unterstützen und letztlich finanzieren. Neben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, die Sie umfassend bei der Planung und Durchführung einer Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt, sollten Sie die wichtigsten internen und externen Partnerinnen und Partner einbinden:

Betriebliche Partner​

  • Betriebsärztin oder Betriebsarzt: Aufgaben sind
    Förderung, Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit der
    Mitarbeitenden, Integration von Beschäftigten mit Behinderung,
    Wiedereingliederung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung und
    Unterstützung der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Sie berät und
    unterstützt bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der
    Unfallverhütung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Sie
    analysiert arbeitsbedingte Unfall- und Gesundheitsgefahren und ist an
    der Gefährdungsbeurteilung beteiligt.
  • Betriebsrat bzw. Personalrat: Er hat Mitbestimmungs- und Informationsrechte bei allen Regelungen zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei Befragungen und Datenerhebungen. Er kann Maßnahmen des Gesundheitsschutzes beantragen und diese überwachen.
  • Beschäftigte: Alle Mitarbeitenden, die Interesse an BGF haben,
    können als Experten in eigener Sache einen Mehrwert bringen.

     

  • Weitere Beteiligte: Auch Personalentwicklung, Gleichstellungsbeauftragte, Qualitätsmanager, Schwerbehindertenvertretung und Betriebssport können hilfreiche interne Verbündete bei der Mitarbeitergesundheit sein.

Externe Partner​

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen obliegt die Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Wiederherstellung der Gesundheit und beruflichen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Sie beraten Mitgliedsbetriebe zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, unterstützen beim Gesundheitsmanagement und überwachen die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.
    Zur Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Neben Renten und Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation berät die Deutsche Rentenversicherung Unternehmen im Rahmen ihres Firmenservice auch bei der Gesundheitsförderung, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
    Zur Website der Deutschen Rentenversicherung
  • Staatlicher Arbeitsschutz: Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Bundesländer beraten Betriebe zu allen Themen des Arbeitsschutzes und kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften.
    Zur Liste der Arbeitsschutzbehörden
  • Integrationsämter: Um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern, beraten und bezuschussen sie behinderten- bzw. leidensgerechte Arbeitsplatzausstattungen, Arbeitsassistenzen und andere arbeitsbezogene Hilfen.
    Zur Website der Integrationsämter
  • Angebote in der Kommune: Kommunen und Wohlfahrtsverbände unterhalten hilfreiche Beratungsangebote wie Familien-, Erziehungs-, Sucht-, Schulden- und Sozialberatung. Hinzu kommen zivilgesellschaftliche Freizeit- und Sportangebote, z.B. von Sportvereinen.

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