Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich – auch für Ihr Unternehmen
Egal, wie groß Ihr Unternehmen ist oder welche Erfahrungen Sie schon im Gesundheitsmanagement haben: Eine Betriebliche Gesundheitsförderung zahlt sich in jedem Fall aus. Dabei geht es nicht darum, gleich das gesamte Spektrum möglicher Gesundheitsmaßnahmen abzudecken.
Schon kleine Schritte können viel bewirken. Maßgeblich ist, die Instrumente einzusetzen, die für Ihr Unternehmen besonders relevant und erfolgversprechend sind. Die Expertinnen und Experten der Krankenkassen helfen Ihnen, die für Sie passenden Maßnahmen zu finden.
Hier finden Sie mehr Informationen zu
Vorteile für Unternehmen
Das erreichen Sie mit Betrieblicher Gesundheitsförderung
Zufriedenere und leistungsfähigere Mitarbeitende
Sie fördern Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit.
Besseres Betriebsklima
Zufriedenheit verbessert das Betriebsklima – und umgekehrt.
Weniger Arbeitsausfälle
Sie senken Fehlzeiten, die z. B. bei psychischen Erkrankungen besonders lang sind.
Stärkere Bindung Ihrer Mitarbeitenden an das Unternehmen
Sie erhöhen die Verbundenheit Ihrer Beschäftigten mit dem Unternehmen.
Positiveres Image für Ihr Unternehmen
Sie zeigen nach außen, dass Ihnen Gesundheit wichtig ist.
Vorteile beim Recruiting
Sie machen Ihr Unternehmen attraktiv für Fachkräfte.
Geringere Mitarbeiterfluktuation
Wer sich wohlfühlt, wechselt seltener den Arbeitgeber.
Höhere Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit
Ihr Betrieb ist produktiver und damit wettbewerbsfähiger.
In diesen Bereichen können Unternehmen aktiv werden
Wenn Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden stärken wollen, steht Ihnen eine ganze Bandbreite von Maßnahmen zur Verfügung. Je nachdem, wo in Ihrem Unternehmen der Schuh drückt, können Sie mit Betrieblicher Gesundheitsförderung für spürbare Verbesserungen sorgen – von Fragen der Ernährung, Bewegung oder Ergonomie über Suchtprävention, Stressbewältigung und den Umgang mit psychischen Belastungen bis hin zu Mitarbeiterzufriedenheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Verhältnis- und Verhaltensprävention
Wichtig ist, dass Sie die Gesundheit am Arbeitsplatz ganzheitlich in den Blick nehmen:
- Gesunde Verhältnisse fördern: Sorgen Sie zum einen für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen im Betrieb. Hierzu gehören z. B. ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, Räume für Bewegungsangebote, gesundes Kantinenessen, Rauch- und Alkoholverbot, Vermeidung ständiger Arbeitsunterbrechungen und eine gesundheitsgerechte Führung.
- Gesundes Verhalten fördern: Unterstützen Sie zum anderen eine gesundheitsförderliche Arbeits- und Lebensweise der Beschäftigten. Das umfasst z. B. Bewegungspausen und Ernährungsberatung, Angebote zur Tabakentwöhnung sowie Entspannungskurse zur Stressbewältigung wie Yoga oder Autogenes Training.
Die Kombination beider Ansätze – Verhältnis- und Verhaltensprävention – ist besonders erfolgversprechend.
Vernetzung
Darüber hinaus gilt: Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Viele Unternehmen verfügen bereits über umfassende Erfahrungen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren deshalb, wenn sie sich vernetzen, austauschen und voneinander lernen. Das schont Zeit und Ressourcen. Auch die Industrie- und Handelskammern oder Wirtschaftsverbände können wichtige Informationen liefern. Die BGF-Koordinierungsstelle bringt Sie gern miteinander in Kontakt!
Wenn Sie Unternehmen bereits in einem überbetrieblichen Netzwerk begleiten und möchten dieses dazu nutzen möchten, gesundes Arbeiten in den Mitgliedsbetrieben zu stärken, unterstützt Sie die BGF-Koordinierungsstelle auch dabei gerne. Hier erfahren Sie mehr:
Besonders geeignet für kleine Unternehmen
Ohne kleine und mittlere Unternehmen geht in Deutschland nichts. Sie stellen über 99 Prozent der Unternehmen, beschäftigen 61 Prozent der Mitarbeitenden und bilden 82 Prozent der Lehrlinge aus. Doch wenn es um die Mitarbeitergesundheit geht, sind Großkonzerne im Vorteil, da sie in der Regel deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen haben.
In kleinen Unternehmen wiederum werden Gesundheitsinvestitionen oft hintenangestellt – weil der Wettbewerbsdruck groß ist, der Nutzen nicht sofort sichtbar wird oder das Know-how fehlt.
Dabei haben kleinere Unternehmen unschlagbare Vorteile: kurze Entscheidungswege und eine ausprägte Nähe zu den Beschäftigten. Diese können Sie sich auch beim Thema Gesundheit am Arbeitsplatz zunutze machen.
Die Expertinnen und Experten der Krankenkassen sind erfahren in der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen und helfen Ihnen so, Ihre Vorteile bestmöglich zu nutzen. Denn bei begrenzten eigenen Ressourcen ist es umso wichtiger, starke und verlässliche außerbetriebliche Partner an seiner Seite zu haben – Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Aber nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung halten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Angebote zur Prävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung vor, die idealerweise aufeinander aufbauen und miteinander verzahnt werden.
Unser Auftrag: Vermittlung von Beratung und Unterstützung
Die Gesundheit in Ihrem Unternehmen ist unser Auftrag: Um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit gegeben, Unternehmen bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 20b Abs. 3 SGB V).
Um Ihnen die Kontaktaufnahme und Beratung so einfach wie möglich zu machen, haben wir hierfür in einer gemeinsamen Initiative die BGF-Koordinierungsstelle geschaffen. Sie bündelt alle gesetzlichen Kassenarten (Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) in einem Angebot.
So müssen Sie nicht selbst nach einer Krankenkasse suchen – das übernehmen wir für Sie! Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der überbetrieblichen Vernetzung.
Neben der kostenfreien Erstberatung durch die Expertinnen und Experten der Krankenkassen können Sie sich bei der Umsetzung von Konzepten und Programmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen lassen – den Umfang bestimmt jede Krankenkasse selbst. Voraussetzung ist die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention der Gesetzlichen Krankenversicherung.