Ablauf der Beratung – das erwartet Sie bei uns

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie mehr für die Gesundheit in Ihrem Unternehmen tun sollen? Sie wissen nicht, wie Sie das Ganze angehen sollen und was Sie dazu brauchen? All das klären wir mit Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten eine Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bietet, welchen Nutzen Sie erwarten können und welche Unterstützung es gibt.

Hier finden Sie mehr Informationen zu

Das Bild zeigt eine junge Frau in einem Büro, die ein Tablet in der Hand hält. Im Hintergrund unterhalten sich zwei Männer.

Ihr Weg zur Beratung

Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege offen, um Ihre Beratung in Anspruch zu nehmen: Sie können erstens eine Beratung durch die Expertinnen und Experten der Krankenkassen anfordern, indem Sie hierzu einfach das Kontaktformular ausfüllen. Spätestens nach zwei Werktagen meldet sich eine Krankenkasse bei Ihnen. Alternativ können Sie sich von Ihrer Wunschkrankenkasse beraten lassen. Dazu wählen Sie diese einfach aus der Liste aus und Sie finden direkt die passende Ansprechperson.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie individuell und kostenlos zu Ihren Möglichkeiten für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Krankenkasse wählen

Sie arbeiten bereits mit einer Krankenkasse zusammen? Hier finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.

Unsere Beratung auf einen Blick

  • Klärung Ihrer Ausgangssituation und Ziele
  • Information zur Umsetzung einer nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch gesetzliche Krankenkassen und andere Partnerinnen und Partner
  • Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen
  • Hilfe bei der Suche nach einer Krankenkasse oder anderen Partnern, die Sie bei der konkreten Umsetzung unterstützen

Was umfasst das Beratungsgespräch?

Egal, ob Sie ein Kleinst- oder Kleinbetrieb, ein mittleres Unternehmen oder ein Konzern sind: Die Expertinnen und Experten der Krankenkassen beraten individuell, in allen Branchen sowie nach festgelegten Standards. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch direkt vor Ort. Wir erläutern Ihnen den BGF-Prozess, beantworten Ihre offenen Fragen und besprechen mögliche Handlungsoptionen. Auch wenn es darum geht, Maßnahmen umzusetzen, begleiten wir Sie gern oder vermitteln Ihnen hilfreiche Partnerinnen und Partner.

Leistungen der Krankenkassen
in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Analyse zur Bedarfsermittlung

Wir helfen bei der Bedarfsermittlung, zum Beispiel durch Arbeitsunfähigkeits- oder Altersstrukturanalysen, Mitarbeiterbefragungen und Workshops.

Ziel- und Konzeptentwicklung

Wir begleiten die Entwicklung von Zielen und Maßnahmenkonzepten sowie zu allen Themen der Mitarbeitergesundheit.

Struktur- und Prozessmanagement

Wir unterstützen beim Aufbau und der Etablierung betrieblicher Strukturen und Prozesse zur Gesundheitsförderung.

Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen

Wir beraten zur Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen unter Einbeziehung des Arbeitsschutzes, z.B. gesundheitsgerechte Führung oder Vermeidung von ständigen Unterbrechungen.

Umsetzung von Maßnahmen

Wir unterstützen die Umsetzung von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen, z.B. Führungskräfteschulungen,  Ernährungsberatung oder Anti-Stress-Kurse, Tabakentwöhnungsangebote.

Evaluation und Qualitätssicherung

Wir helfen bei der Qualitätssicherung, indem wir die Ergebnisse der Betrieblichen Gesundheitsförderung dokumentieren, evaluieren und den Handlungsbedarf für den darauf folgenden Zyklus aufzeigen.

Qualifizierung / Fortbildung

Wir qualifizieren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung.

Moderation

Wir unterstützen
im Rahmen des BGF-Prozesses
die Organisation und Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkel und ähnlichen Gremien.

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Wir begleiten die unternehmensinterne Kommunikation zum Thema Gesundheitsförderung.

Diese Leistungen können von uns nicht unterstützt werden:

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben eingebundener oder anderer Partnerinnen und Partner gehören
  • Isolierte, d.h. nicht in ein BGF-Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen
  • Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug
  • Screenings ohne Interventionen aus den BGF-Handlungsfeldern (Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht)
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen
  • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen
  • Berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht auf den Gesundheitsförderungsprozess bezogen sind
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung
  • Nicht-leitfadenkonforme Angebote des Betriebssports
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind

GKV-Leitfaden Prävention

Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.